Was ist ein Zollfreilager?
Edelmetalle können in einem Zollfreilager unversteuert gekauft, verkauft und eingelagert werden. Im Falle von Edelmetallen trifft dies auf die Weißmetalle
(Silber, Platin, Palladium) zu. Erst beim Verlassen des Zollfreilagers fallen Steuern an.
Die Vorteile des Zollfreilagers:
- keine Steuern auf Weißmetalle wie Platin, Palladium und Silber
- Risikostreuung durch Aufteilen der Edelmetalle auf verschiedene Zollfreilager in verschiedenen Ländern und dadurch:
- Reduzierung handelspolitischer Risiken
- Garantiert: reibungsloser Ablauf
Angebot von philoro
Dank den sehr kompetitiven Verwahrungskosten von 0,95 % auf den Gesamtbestand an Edelmetallen gehört philoro zu den Spitzenreitern auf dem Markt. Sämtliche Regelungen bezüglich Zollfreilager entnehmen Sie bitte unserem Reglement zur Verwahrung.
Nachdem auch die Möglichkeit einer Streuung der Edelmetallbestände auf mehrere Länder und damit die Risikodiversifizierung für viele Kunden relevant ist, bieten wir unsere Zollfreilager an drei verschiedenen Standorten an.
Ihr Vertragspartner ist die philoro EDELMETALLHANDEL AG in Liechtenstein.
An folgenden Standorten können Sie mit philoro Zollfreilager eröffnen:
- Singapur
- Triesen (Liechtenstein)
- New York (USA).
Relevante Dokumente zum Download
- Antrag zur Verwahrung von Edelmetallen
- Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten
- Reglement zur Verwahrung