AGB
Stand: Februar 2025
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Für alle Geschäftsverbindungen und Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der philoro EDELMETALLHANDEL AG (nachfolgend die "Gesellschaft"), gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart, nachstehende Bestimmungen (in weiterer Folge „AGB“ genannt) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2. Allfällige AGB eines Kunden werden – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wird.
3. Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden im Folgenden im Sinne des Art. 1 Konsumentenschutzgesetz verstanden. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind daher Personen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer sind Personen, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.
4. Die AGB werden in deutscher und englischer Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
II Einkaufsbedingungen
§ 2 Hinweis auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts vom Vertrag
Es besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht vom Vertrag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Preis von Edelmetallen von der Entwicklung der Finanzmärkte abhängt, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat.
§ 3 Vertragsabschluss Einkauf
1. Angebote der Gesellschaft im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot ("Bestellung") gegenüber der Gesellschaft abzugeben.
2. Der Kunde kann das Kaufangebot durch Ausfüllen eines Bestellformulars auf der von der Gesellschaft bereitgestellten Internetplattform abgeben. Dem Kunden werden vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können allenfalls korrigiert werden.
3. Das Abschicken des Bestellformulars durch den Kunden stellt ein Angebot an die Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde ist an sein Angebot zwei (2) Werktage ab Einlangen seiner Bestellung bei der Gesellschaft gebunden (Samstage, Sonn und Feiertage sind gemäß dieser AGB keine Werktage). Die Gesellschaft übermittelt dem Kunden eine EMail, die den Eingang der Bestellung bei der Gesellschaft bestätigt und die jeweiligen für den Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars enthält ("Bestellbestätigung"). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch die Gesellschaft dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei der Gesellschaft eingelangt ist. Ein Kaufvertrag kommt im Zeitpunkt der Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung an den Kunden zustande. Ein Kaufvertrag kann auch in anderer Form, z.B. durch Lieferung der bestellten Ware, zustande kommen.
4. Die Gesellschaft liefert, solange der Vorrat reicht und behält sich das Recht vor, je nach Verfügbarkeit einer Kaufsache, ein gleichwertiges Produkt zu liefern.
5. Angebote der Gesellschaft im Internet oder einem sonstigen Medium stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und die Gesellschaft eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus Investmententscheidungen des Kunden entstehen, welche auf Informationen beruhen, die auf der Webseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
§ 4 Preise, Versandkosten, Handelszeiten
1. Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Kaufangebots (Bestellung) des Kunden bei der Gesellschaft gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Schweizer Franken ("CHF") oder Euro ("EUR") zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
2. Der Versand an Kunden erfolgt grundsätzlich auf deren Kosten. Bei Verwendung des Bestellformulars auf der von der Gesellschaft bereitgestellten Internetplattform werden dem Kunden vor Abschicken des Kaufangebots die Versandkosten angezeigt.
3. Hinsichtlich Handelszeiten gibt es keine Einschränkungen. Daher können zu jeder Zeit Kaufangebote zu den zu dieser Zeit aktuellen Preisen übermittelt werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche
1. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt per Vorkasse. Der Kaufpreis ist sofort nach Zustandekommen des Kaufvertrages und ohne Abzug fällig. Zahlt der Kunde den gesamten Kaufpreis innerhalb von 3 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.
2. Der Kaufpreis wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher 5 Prozentpunkte pro Jahr. Für Unternehmer gilt der vom liechtensteinischen Amt für Volkswirtschaft halbjährlich veröffentlichte Zinssatz für die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich die Gesellschaft ausdrücklich vor.
3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft durch die Gesellschaft auf den Kunden über. Die Gefahr geht jedenfalls auch dann auf den Kunden über, wenn sich dieser im Annahmeverzug befindet.
§ 6 Lieferung und Gefahrenübergang
Die Gesellschaft ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.
Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch die Gesellschaft die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung durch die Gesellschaft auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Geschäftsräume der Gesellschaft verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet.
Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen, welches von der Gesellschaft ausgewählt wird. Die Durchführung des Transportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der dem Kunden gelieferte oder übergebene Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Gesellschaft. Kunden sind nicht berechtigt, gelieferte oder ihnen übergebene Kaufgegenstände zu verkaufen, zu entsorgen oder sonst zu belasten, bevor das Eigentum am Kaufgegenstand in Folge vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden übergegangen ist.
§ 8 Gewährleistung
Sofern der Kunde Unternehmer ist, sind mangelhafte Kaufgegenstände oder Leistungen nach Wahl der Gesellschaft unentgeltlich zu verbessern, auszutauschen oder neu zu erbringen, sofern die Mangelhaftigkeit bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, trägt er die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat er Mängel gegenüber der Gesellschaft sofort ab Erhalt des Kaufgegenstandes schriftlich anzuzeigen (Art. 347 des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches). Zeigt sich später ein Mangel, muss dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung der Gesellschaft schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz statt Gewährleistung sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Der Gesellschaft ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur insoweit zu, als kein bloß geringfügiger Mangel vorliegt.
Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen – unter anderem im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen – ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft seitens der Gesellschaft verbunden. Etwaige entgegenstehende konsumentenschutzrechtliche Regelungen bleiben davon unberührt.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, den ursprünglich gelieferten Kaufgegenstand mangels anderslautender Vereinbarung innerhalb von dreissig (30) Tagen an die Gesellschaft auf Kosten der Gesellschaft zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Gesellschaft behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen.
Ist der Kunde Verbraucher, sind die Bestimmungen nach Art. 10 ff. Konsumentenschutzgesetz maßgeblich.
§ 9 Haftung
Die Gesellschaft haftet gemäß den zwingend anzuwendenden haftungsrechtlich relevanten gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Haftung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftungsbegrenzung, Schadenersatzansprüche
Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind – soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen – ausgeschlossen.
§ 11 Geldwäsche
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, soweit die Bezahlung in bar erfolgt und sich der Betrag auf CHF 10'000.00 oder mehr beläuft, unabhängig davon, ob das Geschäft in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, grundsätzlich die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage eines amtlichen Lichtbildausweises vorzunehmen hat (Art. 3 Abs. 1 lit. q iVm Art. 5 Sorgfaltspflichtgesetz).
Die Dokumentation der Identifikation erfolgt durch Erstellung und Archivierung der notwendigen Ausweiskopie.
III. Ankaufbedingungen
§ 12 Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch die Gesellschaft mit den Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall der Verkäufer.
§ 13 Vertragsabschluss Ankauf
Angebote (Ankaufpreise) der Gesellschaft im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Verkaufsangebot gegenüber der Gesellschaft abzugeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Gesellschaft. Der Versand des Verkaufsgegenstands erfolgt aus logistischen Gründen an die Schwestergesellschaft der Gesellschaft, die philoro SCHWEIZ AG, St. Gallerstrasse 7, 9300 Wittenbach, Schweiz.
Bei der Abgabe eines Verkaufsangebots durch den Kunden an die Gesellschaft gibt der Kunde mit Zugang des Verkaufsangebots bei der Gesellschaft ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Kunde, dass der Verkaufsgegenstand im unbeschränkten Eigentum des Kunden ist, oder dieser zum Verkauf berechtigt ist. Der Kunde hat dies auf Aufforderung der Gesellschaft zu belegen.
Der Kunde erhält per E-Mail ein Label (Versandetikett) für den durch die Gesellschaft versicherten Versand des Verkaufsgegenstands an die philoro SCHWEIZ AG. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde die Kosten des Versands zu tragen hat.
§ 14 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten
Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Verkaufsangebotes bei der Gesellschaft gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in CHF oder EUR, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Die Abholung der vom Kunden zugesandten Verkaufsgegenstände erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Der Kunde hat auch das Recht, die Rücksendung des Verkaufsgegenstandes selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Kunde das Versandrisiko und die Versandkosten.
Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden können. Für Verkaufsangebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten der Gesellschaft. Soweit Angebote ausserhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.
In den Fällen gemäß § 13 Z 5 (Einsendung von Verkaufsgegenständen ohne vorhergehendes Verkaufsangebot) gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei der Gesellschaft als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
§ 15 Zahlungsbedingungen
Die Gesellschaft zahlt den Verkaufspreis innerhalb sieben (7) Arbeitstagen nach Annahme des Verkaufsangebots auf das von Kunden angegebene Bankkonto.
IV. Schlussbestimmungen
§ 16 Online Bestimmungen
Der Kunde bestätigt, dass er nach Registrierung auf der Webseite der Gesellschaft seinen Account und sein Passwort vertraulich behandelt und sein bestmögliches unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloß vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Accounts, hat der Kunde die Gesellschaft umgehend schriftlich zu verständigen.
Die Gesellschaft übernimmt für eine missbräuchliche Verwendung des Accounts und der damit im Zusammenhang stehenden Daten des Kunden sowie einen aus dieser missbräuchlichen Verwendung entstandenen Schaden keine – wie auch immer geartete – Haftung.
Die Gesellschaft unternimmt ihr bestmögliches, dass die Nutzung der Webseite ohne Störung und Fehler möglich ist. Die Gesellschaft kann dies jedoch nicht garantieren.
Die Gesellschaft gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht, seinen Account auf der Webseite der Gesellschaft für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren welcher Art auch immer oder sonstige Nutzung der Webseite und der darauf abgebildeten Waren ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft zulässig und unter Bezugnahme auf die Quelle.
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsvereinbarung
Auf Verträge, die auf Basis dieser AGB geschlossen werden, inklusive aller Aspekte ihres Abschlusses, ihrer Gültigkeit und Geltendmachung, kommt liechtensteinisches materielles Recht mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen zur Anwendung. Überdies ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ausdrücklich ausgenommen.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die auf Basis dieser AGB geschlossen werden, ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz zuständig, soweit die Gesellschaft mit Kunden nicht schriftlich Abweichendes vereinbart hat.
Ist der Kunde Verbraucher, gilt für den Gerichtsstand Art. 19 Konsumentenschutzgesetz.
§ 18 Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung von Kundendaten durch die Gesellschaft erfolgt im Einklang mit den geltenden Bestimmungen des liechtensteinischen Datenschutzgesetzes vom 4. Oktober 2018 sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung. Zur näheren Information wird auf die Datenschutzerklärung der Gesellschaft hingewiesen, die auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar ist.
§ 19 Salvatorische Klausel
Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer Unanwendbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser AGB wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.