AGB
Stand: Oktober 2021
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Für alle Geschäftsverbindungen bzw. Rechtsgeschäfte (Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte im Bereich des Warenvertriebs und der Lagerung von Edelmetallen und sonstigen Leistungen) zwischen dem Kunden und philoro EDELMETALLHANDEL AG für in Liechtenstein niedergelassene Geschäftsstellen oder Niederlassungen der philoro EDELMETALLHANDEL AG, gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart, nachstehende Bestimmungen (in weiterer Folge „AGB“ genannt) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2. Die philoro EDELMETALLHANDEL AG widerspricht AGB des Kunden. Allfällige AGB des Kunden werden daher – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Anlassfall schriftlich anderes vereinbart wird.
3. Die Begriffe „Unternehmer“ und „Verbraucher“ werden im Folgenden im Sinne des Art. 1 Konsumentenschutzgesetz verstanden. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind daher Personen, die mit der philoro EDELMETALLHANDEL AG, in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer sind Personen, für die das Rechtsgeschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, die mit der philoro EDELMETALLHANDEL AG in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung tritt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.
4. Die AGB werden in deutscher und englischer Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
II Einkaufsbedingungen
§ 2 Hinweis auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts vom Vertrag
Es besteht kein Rücktrittsrecht bzw. kein Widerrufsrecht vom Vertrag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Preis von Edelmetallen von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten abhängt, auf die philoro EDELMETALLHANDEL AG keinen Einfluss hat.
§ 3 Vertragsabschluss
1. Angebote von philoro EDELMETALLHANDEL AG im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber philoro EDELMETALLHANDEL AG abzugeben.
2. Der Kunde kann das Kaufangebot fernmündlich, per Fax oder durch Ausfüllen eines Bestellformulars auf der von philoro EDELMETALLHANDEL AG bereitgestellten Internetplattform abgeben. Bei letzterem Verfahren werden dem Kunden vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können allenfalls korrigiert werden.
3. Das Abschicken des Bestellformulars durch den Kunden stellt ein Angebot an philoro EDELMETALLHANDEL AG zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Werktage ab Einlangen seiner Bestellung bei philoro EDELMETALLHANDEL AG gebunden (Samstage, Sonn- und Feiertage sind gemäß dieser AGB keine Werktage). philoro EDELMETALLHANDEL AG übermittelt dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei philoro EDELMETALLHANDEL AG bestätigt und die jeweiligen für den Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars enthält (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch philoro EDELMETALLHANDEL AG dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei philoro EDELMETALLHANDEL AG eingelangt ist. Ein Kaufvertrag kommt im Zeitpunkt der Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung an den Kunden zustande. Ein Kaufvertrag kann auch in anderer Form, z.B. fernmündlich oder durch Übergabe bzw. Lieferung der bestellten Ware, zustande kommen.
4. philoro EDELMETALLHANDEL AG liefert, solange der Vorrat reicht bzw. behält sich vor, je nach Verfügbarkeit ein der Kaufsache gleichwertiges Produkt zu liefern.
5. Die Angebote der philoro EDELMETALLHANDEL AG stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und philoro EDELMETALLHANDEL AG eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann.
§ 4 Preise, Versandkosten, Handelszeiten
1. Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Kaufangebots (Bestellung) des Kunden bei philoro EDELMETALLHANDEL AG gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in CHF oder EUR zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
2. Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Bei Verwendung des Bestellformulars auf der von philoro EDELMETALLHANDEL AG bereitgestellten Internetplattform werden dem Kunden vor Abschicken des Kaufangebots die Versandkosten angezeigt.
3. Hinsichtlich Handelszeiten gibt es keine Einschränkungen. Daher können zu jeder Zeit Kaufangebote zu den zu dieser Zeit aktuellen Preisen übermittelt werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Verzug, Gegenansprüche
1. Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zustandekommen des Kaufvertrages und ohne Abzug fällig. Zahlt der Kunde den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.
2. Der Rechnungsbetrag wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Unternehmer für das Jahr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich philoro EDELMETALLHANDEL AG ausdrücklich vor.
3. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft durch philoro EDELMETALLHANDEL AG auf ihn über. Die Gefahr geht jedenfalls auch dann auf den Kunden über, wenn sich dieser im Annahmeverzug befindet.
4. philoro EDELMETALLHANDEL AG stimmt mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Rechnungsbetrages. Die Auslieferung durch philoro EDELMETALLHANDEL AG erfolgt über ein Transportunternehmen.
§ 6 Lieferung und Gefahrenübergang
1. philoro EDELMETALLHANDEL AG ist zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch philoro EDELMETALLHANDEL AG die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung durch philoro EDELMETALLHANDEL AG auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung die Geschäftsräume der philoro EDELMETALLHANDEL AG verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
4. philoro EDELMETALLHANDEL AG stimmt mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein Transportunternehmen.
5. Die Durchführung des Transportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die dem Kunden gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der philoro EDELMETALLHANDEL AG.
§ 8 Gewährleistung
1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der philoro EDELMETALLHANDEL AG unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Ist der Kunde Verbraucher, ist für die Gewährleistungsrechte Art. 10 Konsumentenschutzgesetz maßgeblich.
2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, trägt er die Beweislast für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe.
3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, hat er Sachmängel gegenüber philoro EDELMETALLHANDEL AG innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Der philoro EDELMETALLHANDEL AG ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern kein bloß geringfügiger Mangel vorliegt. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelfreien Sache. Dies gilt nicht, wenn philoro EDELMETALLHANDEL AG die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Ist der Kunde Verbraucher, ist Art. 10 ff Konsumentenschutzgesetz (Gewährleistungsrechte des Verbrauchers) anwendbar.
5. Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen - u. a. im Rahmen von Vorgesprächen und Auskünften sowie in Prospekten oder Werbeanpreisungen - ist keine Garantieerklärung oder Zusicherung einer Eigenschaft seitens der philoro EDELMETALLHANDEL AG verbunden. Etwaige entgegenstehende konsumentenschutzrechtliche Regelungen bleiben davon unberührt.
6. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die ursprünglich gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an philoro EDELMETALLHANDEL AG auf Kosten von philoro EDELMETALLHANDEL AG zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. philoro EDELMETALLHANDEL AG behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
§ 9 Haftung
philoro EDELMETALLHANDEL AG haftet gemäß den zwingend anzuwendenden haftungsrechtlich relevanten gesetzlichen Vorschriften. Eine darüberhinausgehende Haftung der philoro EDELMETALLHANDEL AG ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftungsbegrenzung, Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aber wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, sind – soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen – ausgeschlossen.
§ 11 Geldwäsche
1. Es wird darauf hingewiesen, dass die philoro EDELMETALLHANDEL AG, soweit die Bezahlung in bar erfolgt und sich der Betrag auf 10 000 CHF oder mehr beläuft, unabhängig davon, ob das Geschäft in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, grundsätzlich die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage eines amtlichen Lichtbildausweises vorzunehmen hat (Art. 3 Abs. 1 lit. q iVm Art. 5 Sorgfaltspflichtgesetz).
2. Die Dokumentation der Identifikation erfolgt durch Erstellung und Archivierung der notwendigen Ausweiskopie.
III. Ankaufbedingungen
§ 12 Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufgeschäfte, Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch die philoro EDELMETALLHANDEL AG mit den Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall der Verkäufer.
§ 13 Vertragsabschluss
1. Angebote (Ankaufspreise) von philoro EDELMETALLHANDEL AG im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Verkaufsangebot gegenüber philoro EDELMETALLHANDEL AG abzugeben.
2. Bei der Abgabe eines Verkaufsangebots für einen beliebigen Artikel im Online-Shop per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der Kunde mit Zugang des Auftrages bei philoro EDELMETALLHANDEL AG ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Kunde, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist und belegt dies im Bedarfsfall durch entsprechende Nachweise Der Kunde sendet daraufhin die Ware an die jeweilige Niederlassung von philoro EDELMETALLHANDEL AG. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde die Kosten und das Risiko des Versands an Philoro Edelmetalle zu tragen hat.
3. philoro EDELMETALLHANDEL AG ist berechtigt, nach Prüfung der eingelangten Ware, längstens jedoch innerhalb von 5 Handelstagen das Verkaufsangebot anzunehmen. Die Ankaufsbestätigung kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von philoro EDELMETALLHANDEL AG beim Kunden einlangt, gilt das Verkaufsangebot als durch philoro EDELMETALLHANDEL AG abgelehnt.
4. Wird Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt, wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes. Betreffend die Annahme des Verkaufsangebots durch philoro EDELMETALLHANDEL AG ist § 13 Z 3 sinngemäß anzuwenden.
5. Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Auftragsabgabe bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Auftragsabgabe per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind philoro EDELMETALLHANDEL AG unverzüglich mitzuteilen.
6. In dem Fall, dass philoro EDELMETALLHANDEL AG das Verkaufsangebot annimmt, ohne dass die Ware bereits vom Kunden an die jeweilige Niederlassung von philoro EDELMETALLHANDEL AG versendet wurde, hat der Kunde nach Annahme des Verkaufsangebotes die Ware auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von 5 Handelstagen an philoro EDELMETALLHANDEL AG zu versenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, befindet er sich in Verzug.
§ 14 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten
1. Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Verkaufsangebotes bei philoro EDELMETALLHANDEL AG gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in CHF, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
2. Die Abholung der vom Kunden zugesandten Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von philoro EDELMETALLHANDEL AG veröffentlicht. Der Kunde hat auch das Recht, die Rücksendung der Ware selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Kunde das Versandrisiko und die Versandkosten.
3. Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche unter der Homepage von philoro EDELMETALLHANDEL AG eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten abgegeben werden, gelten die jeweiligen Preislisten von philoro EDELMETALLHANDEL AG. Soweit Angebote außerhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.
4. In den Fällen gemäß § 13 Z 4 (Einsendung von Ware ohne vorhergehendes Verkaufsangebot) der Ankaufbedingungen gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei philoro EDELMETALLHANDEL AG als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
§ 15 Zahlungsbedingungen
1. Im Falle einer Annahme des Verkaufsangebotes nach Erhalt der Ware überweist philoro EDELMETALLHANDEL AG den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Kunden angegebene Konto.
2. Im Fall der Annahme des Verkaufsangebotes, ohne dass die Ware bereits bei philoro EDELMETALLHANDEL AG eingegangen ist (§ 13 Z 6), hat philoro EDELMETALLHANDEL AG innerhalb einer Woche nach Eingang und Prüfung der Ware den Kaufpreis auf das vom Kunden angegebene Konto zu überweisen.
IV. Schlussbestimmungen
§ 16 Online Bestimmungen
1. Der Kunde sichert zu, dass er nach Registrierung auf der Webseite von philoro EDELMETALLHANDEL AG seinen Account und Passwort vertraulich behandelt und sein bestmöglichstes unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts auf seinem Computer zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloß vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Accounts hat der Kunde philoro EDELMETALLHANDEL AG umgehend davon zu verständigen.
2. philoro EDELMETALLHANDEL AG unternimmt ihr bestmögliches dass die Nutzung der Webseite ohne Störung und Fehler möglich ist. philoro EDELMETALLHANDEL AG kann dies jedoch nicht garantieren.
3. philoro EDELMETALLHANDEL AG gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht seinen Account auf der Webseite von philoro EDELMETALLHANDEL AG für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren welcher Art auch immer oder sonstige Nutzung der Webseite und der darauf abgebildeten Waren ist nur mit Zustimmung von philoro EDELMETALLHANDEL AG zulässig und unter Bezugnahme auf die Quelle.
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsvereinbarung
1. Auf Verträge, die auf Basis dieser AGB geschlossen wurden, inklusive aller Aspekte ihres Abschlusses, ihrer Gültigkeit und Geltendmachung kommt liechtensteinisches materielles Recht mit Ausnahme seiner Kollisionsnormen zur Anwendung. Überdies ist die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ausdrücklich ausgenommen.
2. Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften einschließlich dem vorvertraglichen Schuldverhältnis oder sonstiger Rechtsverhältnisse zwischen philoro EDELMETALLHANDEL AG und dem Kunden, insbesondere auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Beendigung, Auflösung, Unwirksamkeit und Rückabwicklung des Vertrags, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der philoro EDELMETALLHANDEL AG festgelegt, soweit nicht schriftlich abweichendes vereinbart wurde.
3. Ist der Kunde Verbraucher, gilt für den Gerichtsstand Art. 19 Konsumentenschutzgesetz.
§ 18. Salvatorische Klausel
Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer Unanwendbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser AGB wirtschaftlich und rechtlich am Nächsten kommt.
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