
Zollfreilager für Edelmetalle
Silber, Platin & Palladium steuerfrei kaufen
Finanzielle Vorteile und professionelle Lagerung
Silber, Platin und Palladium sind für viele Anleger eine interessante Ergänzung zum Anlageportfolio. Die Mehrwertsteuer macht den Einstieg jedoch oft teurer als nötig. Mit dem philoro Zollfreilager können diese Metalle steuerfrei gekauft und professionell gelagert werden. Solange die Werte im Lager bleiben, fällt keine Umsatzsteuer an. Das schafft einen finanziellen Vorteil ab dem ersten Gramm.
Ihre Zollfreilager Vorteile:
Steuerfreie Lagerung von Silber, Platin, Palladium und Gold
Lagerung ausserhalb der EU – in der Schweiz
Rund-um-die-Uhr-Bewachung
Bankenunabhängig
Notarielle Beglaubigung
In 3 Schritten zu Ihrem Zollfreilager:
Vertrag, Formular AP und Formular B herunterladen und ausfüllen.
Die Dokumente mit einem Foto Ihres Ausweises per Mail an [email protected] senden oder persönlich in einer unserer Filialen vorbei bringen.
Käufe und Verkaufe können Sie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 - 18:00 Uhr aufgeben.
philoro Zollfreilager Konditionen im Überblick
Berechnungsgrundlage bildet der LBMA-Fixingkurs am Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) multipliziert mit der Menge des zu diesem Zeitpunkt eingelagerten Metalls.
Da die Lagergebühr vorschüssig berechnet wird, bleibt die Lagerung bis zum ersten des auf den Kauf folgenden Quartals für Sie kostenfrei.
Zollfreilager für Silber: 0,95% pro Quartal
Zollfreilager für Gold und Platin & Palladium: 0,65% pro Quartal
Relevante Dokumente zum Download
Weitere Informationen
Einkommens- und Vermögensnachweise gemäss Angaben im Formular B Seite 3 in Form einer Kopie:
Steuererklärung
Einkommensnachweis
Erbschaftsnachweis
Schenkungsnachweis
etc.
Für die Eröffnung Ihres persönlichen philoro Zollfreilagers benötigen wir zudem eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises sowie alle Dokumente im Original.
Bei Kunden aus dem Ausland benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate) anhand z.B. einer Strom- / Handyrechnung oder Meldebestätigung mit Apostille versehen.
FAQ zum Zollfreilager
Bereits ab einem Gegenwert von 5.000 CHF ist eine Einlagerung von Gold, Silber, Platin und Palladium im Zollfreilager möglich.
Die Gebühren für die Lagerung von Edelmetallen gestalten sich wie folgt:
a) Zollfreilager für Silber: 0,95 % p.a. auf den Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)
b) Zollfreilager für Gold und Palladium/Platin: 0,65 % p.a. auf den Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)
Ja, Silber, Platin und Palladium können im Rahmen der Einlagerung in das Zollfreilager umsatzsteuerfrei erworben und verkauft werden.
Dazu ein kleines Rechenbeispiel:
Kaufen Sie 55 kg Silber im Wert von 39.132 CHF so zahlen Sie 3.169 CHF Mehrwertsteuer.
Kaufen Sie um denselben Wert in einem Zollfreilager, so erhalten Sie mehr als 4,45 kg Silber zusätzlich.
Der Kauf und Verkauf von Weissmetallen, sprich Silber, Platin und Palladium ist innerhalb des Zollfreilagers von der Mehrwertsteuer befreit. Eine Steuer fällt erst dann an, wenn die Ware aus dem Zollfreilager entnommen wird und Sie sich als Kunde die Ware ausliefern lassen möchten. In diesem Fall greift die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes. In Österreich wären es 20 Prozent, in Deutschland 19 Prozent, etc.
Unser Zollfreilager befindet sich in der Schweiz, nahe dem Flughafen Zürich. Das Lager wird rund um die Uhr bewacht und der Dienstleister verfügt international über ein exzellentes Renommee, da er sich auf die Einlagerung von Wertgegenständen spezialisiert hat.
Ihre Münzen und Barren sind sicher in Hochsicherheitstresoren verwahrt. Dies garantieren wir durch ein Sechs-Augen-Prinzip, welches sich vereinfacht gesagt wie die Gewaltenteilung eines Rechtsstaats verhält. Einer der renommiertesten Dienstleister weltweit übernimmt die Ein- und Umlagerung vor Ort, Notare und Wirtschaftsprüfer zählen mindestens einmal jährlich den Bestand der Kunden und attestieren die Vollständigkeit der Ware. philoro ist der Generalunternehmer, der sich für Handel, Abwicklung und Administration verantwortlich zeigt.
Nein, Ihre Edelmetalle werden nicht verliehen.
Ihre Barren und Münzen sind sicher in Hochsicherheitstresoren, welche allen modernen und allerhöchsten Ansprüchen gerecht werden, verwahrt.
Die Vollständigkeit garantieren wir durch ein Sechs-Augen-Prinzip, welches sich vereinfacht gesagt wie die Gewaltenteilung eines Rechtsstaats verhält. Einer der renommiertesten Dienstleister weltweit übernimmt die Ein- und Umlagerung vor Ort, Notare und Wirtschaftsprüfer zählen mindestens einmal jährlich den Bestand der Kunden und attestieren die Vollständigkeit der Ware. philoro ist der Generalunternehmer, der sich für Handel, Abwicklung und Administration verantwortlich zeigt.
Ihre Waren sind in einem großen Versicherungspaket abgesichert, dieses umfasst: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Rauch, Ruß, Verpuffung, Überschallknall, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen (bemannt und unbemannt), ihrer Teile oder ihrer Ladung, Anprall sonstiger Fahrzeuge, ihrer Teile oder ihrer Ladung), Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus bei Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung sowie Elementargefahren (Überschwemmung, einschließlich Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
philoro haftet für die Ware zum Zeitpunkt des Schadens, und nicht über den tatsächlichen unmittelbaren Schaden zur Zeit des Verlustes hinaus.
Der Erwerb von Anlagemünzen und Barren in Form von Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Weissmetalle hingegen, also Silber, Platin und Palladium, werden beim Kauf versteuert. Diese Steuer wird jedoch bei einem Kauf über ein Zollfreilager, beispielsweise in der Schweiz, vermieden. Nur wenn die Ware aus dem Zollfreilager ausgeliefert wird, werden die Steuern vom jeweiligen Land erhoben.
Neben dem steuerfreien Erwerb hat unser Zollfreilager den großen Sicherheitsvorteil, dass die Ware in der Schweiz, also außerhalb der EU, eingelagert wird. Zu unseren weiteren Sicherheitsmaßnahmen gehören ein hoch professionelles Sicherheitsteam und der jährliche Depotauszug, der von einem Notar und einem Wirtschaftsprüfer beglaubigt wird.
Tausende Anleger nutzen das Zollfreilager um Barren und Münzen aus Silber, Platin und Palladium ohne Mehrwertsteuer einkaufen zu können. Das bedeutet in der Schweiz einen um 8,1 % günstigeren Einkauf. Das Zollfreilager wird zum einen aus steuerlichen Gründen genutzt, und zum anderen, weil Kunden rund um den Globus auf die Schweiz aufgrund der zentralen Lage, der Sicherheit als neutraler Staat und den stabilen politischen Verhältnissen vertrauen. Somit wird das Edelmetallvermögen ausserhalb der EU verwahrt.
Dazu ein kleines Rechenbeispiel für Silber
Kaufen Sie 55 kg Silber im Wert von 39.132 CHF so zahlen Sie 3.169 CHF Mehrwertsteuer.
Kaufen Sie um denselben Wert in einem Zollfreilager, so erhalten Sie mehr als 4,45 kg Silber zusätzlich.
Keine Mehrwersteuer = mehr Ware für Ihr Geld