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Ein Foto wo die Türe zu dem Zollfreilager geöffnet ist.

Zollfreilager für Edelmetalle

Silber, Platin & Palladium steuerfrei kaufen

Finanzielle Vorteile und professionelle Lagerung

Silber, Platin und Palladium sind für viele Anleger eine interessante Ergänzung zum Anlageportfolio. Die Mehrwertsteuer macht den Einstieg jedoch oft teurer als nötig. Mit dem philoro Zollfreilager können diese Metalle steuerfrei gekauft und professionell gelagert werden. Solange die Werte im Lager bleiben, fällt keine Umsatzsteuer an. Das schafft einen finanziellen Vorteil ab dem ersten Gramm.

Ihre Zollfreilager Vorteile:

1

Steuerfreie Lagerung von Silber, Platin, Palladium und Gold

2

Lagerung ausserhalb der EU – in der Schweiz

3

Rund-um-die-Uhr-Bewachung

4

Bankenunabhängig

5

Notarielle Beglaubigung

In 3 Schritten zu Ihrem Zollfreilager:

  1. Vertrag, Formular AP und Formular B herunterladen und ausfüllen.

  2. Die Dokumente mit einem Foto Ihres Ausweises per Mail an [email protected] senden oder persönlich in einer unserer Filialen vorbei bringen.

  3. Käufe und Verkaufe können Sie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 - 18:00 Uhr aufgeben.

philoro Zollfreilager Konditionen im Überblick

Berechnungsgrundlage bildet der LBMA-Fixingkurs am Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) multipliziert mit der Menge des zu diesem Zeitpunkt eingelagerten Metalls.
Da die Lagergebühr vorschüssig berechnet wird, bleibt die Lagerung bis zum ersten des auf den Kauf folgenden Quartals für Sie kostenfrei.

  • Zollfreilager für Silber: 0,95% pro Quartal

  • Zollfreilager für Gold und Platin & Palladium: 0,65% pro Quartal

Relevante Dokumente zum Download

Weitere Informationen

Einkommens- und Vermögensnachweise gemäss Angaben im Formular B Seite 3 in Form einer Kopie:

  • Steuererklärung

  • Einkommensnachweis

  • Erbschaftsnachweis

  • Schenkungsnachweis

  • etc.

Für die Eröffnung Ihres persönlichen philoro Zollfreilagers benötigen wir zudem eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises sowie alle Dokumente im Original.

Bei Kunden aus dem Ausland benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate) anhand z.B. einer Strom- / Handyrechnung oder Meldebestätigung mit Apostille versehen.

FAQ zum Zollfreilager