Schatzanweisung
Anweisung der Finanzverwaltung auf die Staatskasse oder auf ein Sondervermögen des Bundes. Die unverzinsliche Schatzanweisung (Schatzscheine, Schatzwechsel) sind zum Nennwert in 6-24 Monaten rückzahlbare Staatsschulden, die vom Erwerber diskontiert werden. Die mehrjährig laufenden, mit Zinsscheinen ausgestatteten verzinslichen Schatzanweisungen, werden börsenmäßig gehandelt. Die Laufzeit der Schatzanweisung ist meist kürzer als die der Staatsanleihen.
> Mehr erfahren ...