Münze
Metallgeld, dessen Gewicht und Feingehalt der Münzherr oder Staat als Inhaber der Münzhoheit durch Bild oder Beschriftung verbürgt. Währungs- und Kurantmünzen sind aus dem Metall der entsprechenden Währung; ihr Kurswert entspricht ihrem Metallwert. Bei Scheidemünzen darf der Nennwert über dem Metallwert liegen. Rechnungsmünzen werden nicht ausgeprägte Werte genannt, die einem Vielfachen der umlaufenden Kurantmünzen entsprechen.
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