Schuldschein
Vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die eine Schuldverpflichtung begründet oder bestätigt und der Beweissicherung dienen soll. Das Eigentum am Schuldschein steht dem Gläubiger zu. Bei Erfüllung der Verbindlichkeit kann der Schuldner die Rückgabe des Schuldscheins verlangen.
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